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Pressemitteilung Juni 2008
KBV zertifiziert Arzneimitteldatenbank MMI Pharmindex und MMI Pharmindex Plus zum Stichtag / Verordnungsmodule: nur 10 von 189 Softwarehäusern konnten rechtzeitig zum 1. Juli 2008 zertifiziert werden* / Vertragsärzte ohne manipulationsfreie Software befinden sich seit 1. Juli am Rande der Legalität.
Zum 1. Juli 2008 müssen Vertragsärzte gemäß AVWG zur elektronischen Arzneimittelverordnung eine manipulationsfreie Software einsetzen. Um die bisher ungebremst steigenden Ausgaben für Arzneimittel zu stoppen. Die manipulationsfreie Software soll verhindern, dass z. B. durch Substitutions-vorschläge unbeabsichtigt die Medikation des Arztes ausgetauscht wird. Ein für die KBV besonders wichtiger Aspekt ist der automatische Hinweis auf das preisgünstigste Präparat.
Laut Dr. Uwe-Axel Richter, Geschäftsführer der Medizinische Medien Informations GmbH entsprechen die jetzt zertifizierten Arzneimittel-datenbanken MMI Pharmindex und MMI Pharmindex Plus den Anforderungen, die im Januar von der KBV festgelegt wurden. „Für uns war dieser Schritt nicht so groß, da wir dem Markt bereits seit Jahren vollständige elektronische Arzneimitteldatenbanken wie z. B. die Gelbe Liste Pharmindex Plus zur Verfügung stellen. Unter anderem waren wir die Ersten, die in allen Arzneimittelauswahllisten – inklusive der Preisvergleiche – die rabattierten Medikamente gekennzeichnet haben.“
Weitere Forderungen der KBV: die sogenannte Hausapotheke darf bei Erstinstallation nicht mit Präparaten eines werbenden Unternehmens belegt sein. Auch in Bezug auf Verbandsmittel müssen die Daten komplett sein. Des Weiteren verlangt die KBV die Darstellung von Preisänderungen in den Arzneimittelstammdaten sowie die Preishistorie.
Auch Patienten profitieren, wenn der Arzt die MMI-Arzneimitteldatenbank einsetzt.
Durch die übersichtliche Darstellung der Rabattverträge, die die einzelnen Krankenkassen mit den pharmazeutischen Herstellern geschlossen haben, kann der Arzt einerseits die Compliance seines Patienten fördern und auch noch seinen Geldbeutel schonen: Leidet ein Patient unter Angina pectoris und ist bei der Barmer versichert, wird der Arzt darauf hingewiesen, dass bei Verordnung eines bestimmten Blutdrucksenkers vom Patienten lediglich 5,00 Euro zuzuzahlen sind. Der Patientenanteil beträgt ansonsten 17,01; für den Kranken eine Ersparnis von 12,01 Euro. Bei einem blutfettsenkenden Mittel kann die Ersparnis noch größer sein. Zum Beispiel hebt ein Rabattvertrag zwischen einer Krankenkasse und einem Hersteller die Mehrzahlung von 119,08 Euro auf.
Für alle Ärzte, die seit dem 1. Juli mit einer nicht zertifizierten Software arbeiten, bewegen sich am Rande der Legalität. Denn mit Hilfe des Praxiscomputers darf dann nur noch elektronisch verschrieben werden, wenn der Arzt eine zertifizierte Software einsetzt. Die Kontrollpflicht liegt bei den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen. Die MMI-Arzneimitteldatenbank ist problemlos in bestehende Software- und Netzwerkkomponenten einzubinden und orientiert sich ganz am Praxisalltag.
*(Quelle: http://www.kbv.de/ita/4299.html, Datei Installationsstatistik – Anbieter.pdf)
Ansprechpartner:
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